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Radon - was Sie wissen müssen

Tagtäglich sind wir natürlicher Radioaktivität und ionisierender Strahlung ausgesetzt. Wir sehen sie nicht, wir fühlen sie nicht und wir riechen sie nicht. Meistens ist diese Strahlung ungefährlich. Radon, ein natürliches Edelgas, kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen in unseren Häusern in einem solchen Masse anreichern, dass gesundheitliche Schäden möglich sind. Deshalb sind im Besonderen der Baubiologe und die Baubiologin gefordert

Woher kommt das Radon?

Wenn wir von Radon reden, sprechen wir über Radon-222, welches in der Zerfallsreihe von Uran-238 entsteht. Die Radon-Problematik ist nicht neu. Bereits zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde über eine rätselhafte Lungenkrankheit berichtet, die zahlreichen Bergarbeitern in Böhmen das Leben kostete. Ende des 19. Jahrhunderts wurde dann die "Schneeberger Bergkrankheit" als Lungenkrebs erkannt. Heute weiss man, dass Radon auch in Gebäuden zu Gesundheitsproblemen führen kann. Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs (für Nichtraucher die Häufigste) und verursacht in unserem Land zwischen 200 und 300 Todesfälle pro Jahr (ca. 10%).

Das Gas kann in der Schweiz grundsätzlich überall im Boden vorkommen. Die Konzentration in der Aussenluft ist zu gering um gesundheitliche Schädigungen zu verursachen. In aller Regel ist der Untergrund im unmittelbaren Umfeld eines Gebäudes massgebend für die Höhe der im Gebäudeinnern möglichen Radonkonzentration. Geologische Situationen, welche potenziell niedrige oder hohe Radonkonzentrationen im Gebäudeinnern erwarten lassen, werden einander in der Abb. "Untergrundsituationen" gegenübergestellt.

Durch undichte Stellen im Fundament können die Atome aber auch in Häuser eindringen. In geschlossenen Räumen kann die Radonkonzentration so hoch werden, dass das Gas unsere Gesundheit gefährden kann. Im Prinzip ist nicht das Radongas selbst, sondern seine Zerfallsprodukte für die Entstehung von Lungenkrebs verantwortlich, welche sich dann auf der Lunge ablagern.

Habe ich Radon im Gebäude?

Einen ersten groben Überblick, wie hoch die Belastung in einem betreffenden Gebiet ist, zeigt die Radonkarte des Bundes auf. Dort ist, seit Neustem, auch ein "Radon-Check" aufgeschaltet, um die Dringlichkeit einer Radonmessung in Ihrem Gebäude zu bestimmen. Besonders belastet sind der Jura und die südlichen Landesteile. Untersuchungen in der Schweiz haben gezeigt, dass selbst eng beieinanderstehende Häuser gleicher Bauart völlig verschiedene Radonwerte aufweisen können. Nur mit einer Messung kann Klarheit geschaffen werden. Radon dringt über Undichtheiten der Gebäudehülle vom Untergrund in das Gebäudeinnere. Deshalb sind im Gebäude in erster Linie Kellerräume betroffen. Die Konzentration nimmt von Stockwerk zu Stockwerk ab, kann aber auch, je nach Gebäudesituation, in oberen Stockwerken noch relevant sein.

Es gibt verschiedene Methoden, um die Konzentration des Radons zu bestimmen. Nebst komplizierten und teuren Messapparaten gibt es auch einfachere passive Radon­Dosimeter. Heute sind auch einfache Messinstrumente im Handel, welche gute Messresultate aufzeigen, jedoch in der Schweiz als nicht anerkannt gelten. Eine Messung ist während der Heizperiode über mind. 3 Monate zu empfehlen.

Was muss ich unternehmen, wenn ich Radon feststelle?

In der neusten Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 1. 1. 2018 wird der aktuelle Radonreferenzwert auf 300 Bq/m3 festgelegt, welcher für Räume gilt, in denen sich Personen regelmässig während mehreren Stunden pro Tag aufhalten. Dabei kann es sich um Wohnräume, Schulzimmer, Arbeitsplätze usw. handeln. Gemäss SIA 180 müssen bauliche Massnahmen getroffen werden, damit die Radongaskonzentration unter dem Referenzwert liegt. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss die Behörde die Gebäudeeigentümer auf die Anforderungen der StSV betreffend Radonschutz aufmerksam machen. Auch bei Konzentrationen unter dem Referenzwert ist immer noch mit einem Risiko zu rechnen. Als Baubiologe/-in hat man die Pflicht, gesundheitsprophylaktisch das Risiko zu eliminieren oder zumindest minimal zu halten.

Bei den MINERGIE®-ECO-Modernisierungsvorhaben gehören die Radonmessungen zu den Pflichtmessungen. Bei MINERGIE®-ECO-Neubauten sind die Messungen nur freiwillig und ermöglichen Zusatzpunkte für die Zertifizierung.

Was kann ich dagegen tun?

Müssen Massnahmen getroffen werden, sollte eine anerkannte Radonfachperson (RFP) beigezogen werden. Diese berät spezifisch, wie ein Gebäude vor Radon geschützt werden kann. Die RFP sollte immer frühzeitig bei der Bauplanung beigezogen werden, im Speziellen bei Neubauten.

Massnahmen können vielfältig durchgeführt werden. Radonschutz bei Neubauten ist viel billiger als nachträgliche Sanierungen. So kann ein konzeptioneller Radonschutz oder der Schutz mit Abdichtungen mögliche Lösungen (vor allem im Neubau) darstellen. Für Sanierungen gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten. Lüftungsstrategien können Weglüften (z.B. mit Radonbrunnen) oder durch die Erzeugung eines künstlichen Überdrucks sein. Die RFP kann dazu situationsbedingte Lösungen anbieten.

In erster Linie sollte versucht werden, dass das Radon gar nicht erst in die bewohnten Räume gelangt. So kann es z.B. sinnvoll sein, in erdberührten Räumen keine Wohnräume vorzusehen.

Autor: Christof Ammann

Quellenangaben

  • BAG "Radon - Informationen zu einem strahlenden Thema"
  • Lungenliga Faktenblatt "Radon"
  • MINERGIE®-ECO QS-Dokument
  • Bund "Strahlenschutzverordnung" (StSV) & Strahlenschutzgesetz (StSG)

Abkürzungen

  • BAG: Bundesamt für Gesundheit
  • RFP: Radonfachperson (mit anerkannter Radonausbildung)
  • SIA: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
  • StSG: Strahlenschutzgesetz
  • StSV: Strahlenschutzverordnung
  • WHO: Weltgesundheitsorganisation (Koordinationsbehörde der UNO)

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